Seit 1. Mai 2014 ist mit der Einführung der EnEV 2014 der Energieausweis Pflicht bei Vermietung, Kauf, Verpachtung / Leasing, Modernisierung und Neubau. Er gibt darüber Aufschluss, wie hoch die Energiekosten werden können, da er offenlegt, wie gut der Wärmeschutz der Immobilie, wie groß die Energieverluste der Heizungsanlage und wie groß die CO2-Emissionen sind. Alle wichtigen Kennzahlen sind so auf einen Blick ersichtlich.
Ich bin gerne für Sie da, wenn es um die Ausstellung eines Bedarfs– oder eines Verbrauchs-Energieausweises geht. Während der Bedarfs-Ausweis die Qualität der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik untersucht und somit Hinweise auf die Qualität des Gebäudes gibt, bezieht sich der Verbrauchs-Ausweis lediglich auf die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
Das bedeutet: Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom Nutzerverhalten, währende der Verbrauchsausweis das Nutzerverhalten widerspiegelt.
Welchen Ausweis Sie für Ihr Gebäude benötigen und welche Daten beschreibt folgendes Schaubild:
Je nach Bedarf erstellen wir gerne einen Energieausweis für Ihre Anforderungen.
Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit mir auf.