Im Sinne der KfW: Separat abgetrennte Wohnung, die eine dauerhafte Nutzung zulässt. Dies beinhaltet z.B.: Separate Wohnungstür, eigenes Bad mit WC, Küche und Wohnschlafzimmer.
Im Sinne der KfW: Separat abgetrennte Wohnung, die eine dauerhafte Nutzung zulässt. Dies beinhaltet z.B.: Separate Wohnungstür, eigenes Bad mit WC, Küche und Wohnschlafzimmer.